Häufige Fragen
Antworten zu Verwalterwechsel, Kosten, Alltag und Portal. Fehlt etwas, fragen Sie uns direkt.
Die Eigentümerversammlung. Der Verwalter wird durch Beschluss bestellt und kann durch Beschluss jederzeit abberufen werden.
Höchstens fünf Jahre. Bei der ersten Bestellung nach Begründung der Gemeinschaft sind es höchstens drei Jahre.
Erstgespräch, Objektanalyse und Angebot, Beschlussvorlage, Beschluss in der Versammlung, Übergabe der Unterlagen und Start mit Vertrags-Check. Den Ablauf finden Sie auf der Seite Verwalterwechsel.
Wir schauen ihn gern gemeinsam mit Ihnen an. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Dafür empfehlen wir einen Rechtsanwalt.
Wir berechnen eine monatliche Pauschale pro Einheit, Stellplätze und Garagen gesondert. Den Betrag nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch in einem individuellen Angebot, abhängig von Größe, Zustand und Ausstattung des Objekts. Mehr dazu unter Kosten.
Sonderleistungen wie die Begleitung großer Sanierungen, Gerichtsverfahren oder zusätzliche Versammlungen. Sie werden nach Aufwand zu einem im Verwaltervertrag festgelegten Stundensatz berechnet.
Die Jahresabrechnung und der Vermögensbericht nach § 28 WEG. Sie werden der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf einem separaten Treuhandkonto der Gemeinschaft. Die Erhaltungsrücklage wird gesondert ausgewiesen.
Oft ja. Bei der Übernahme prüfen wir Verträge für Energie, Versicherung und Wartung und legen der Gemeinschaft Alternativen vor.
Sie melden ihn im Portal, per Telefon oder über das Formular unter Schaden melden. Wir beauftragen einen passenden Handwerksbetrieb und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Über die Notfallnummer 01579 2590987. Bei Gasgeruch zuerst das Gebäude verlassen und die 112 oder den Notruf des Gasversorgers anrufen.
An Werktagen antworten wir innerhalb von 24 Stunden.
Bei größeren Maßnahmen holen wir mindestens drei Vergleichsangebote ein und legen sie der Gemeinschaft offen. Die Auftragssumme, ab der das gilt, legen wir im Verwaltervertrag fest.
Ja. Eigentümerversammlungen leiten wir persönlich vor Ort.
Nein. Die Nutzung ist freiwillig. Telefon und E-Mail bleiben bestehen.
Dokumente, Protokolle, Abrechnungen, Vorgänge mit Status, Einladungen und Nachrichten an die Verwaltung. Mehr unter Eigentümerportal.
Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland: die Website bei STRATO, dazu Eigentümerportal und Verwaltungssoftware. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Jeder Eigentümer sieht nur die Gemeinschaft und die Einheit, die ihn betrifft.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir antworten persönlich.