Häufige Fragen

Fragen zur Hausverwaltung.

Antworten zu Verwalterwechsel, Kosten, Alltag und Portal. Fehlt etwas, fragen Sie uns direkt.

Wechsel und Vertrag

Wer entscheidet über den Verwalterwechsel?

Die Eigentümerversammlung. Der Verwalter wird durch Beschluss bestellt und kann durch Beschluss jederzeit abberufen werden.

Wie lange darf ein Verwaltervertrag laufen?

Höchstens fünf Jahre. Bei der ersten Bestellung nach Begründung der Gemeinschaft sind es höchstens drei Jahre.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Erstgespräch, Objektanalyse und Angebot, Beschlussvorlage, Beschluss in der Versammlung, Übergabe der Unterlagen und Start mit Vertrags-Check. Den Ablauf finden Sie auf der Seite Verwalterwechsel.

Kann ich den Vertrag vor dem Wechsel prüfen lassen?

Wir schauen ihn gern gemeinsam mit Ihnen an. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Dafür empfehlen wir einen Rechtsanwalt.

Kosten und Abrechnung

Was kostet die Verwaltung?

Wir berechnen eine monatliche Pauschale pro Einheit, Stellplätze und Garagen gesondert. Den Betrag nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch in einem individuellen Angebot, abhängig von Größe, Zustand und Ausstattung des Objekts. Mehr dazu unter Kosten.

Was ist im Grundpreis nicht enthalten?

Sonderleistungen wie die Begleitung großer Sanierungen, Gerichtsverfahren oder zusätzliche Versammlungen. Sie werden nach Aufwand zu einem im Verwaltervertrag festgelegten Stundensatz berechnet.

Was gehört zur Jahresabrechnung?

Die Jahresabrechnung und der Vermögensbericht nach § 28 WEG. Sie werden der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Wo liegen die Gelder der Gemeinschaft?

Auf einem separaten Treuhandkonto der Gemeinschaft. Die Erhaltungsrücklage wird gesondert ausgewiesen.

Können laufende Kosten sinken?

Oft ja. Bei der Übernahme prüfen wir Verträge für Energie, Versicherung und Wartung und legen der Gemeinschaft Alternativen vor.

Alltag und Schäden

Was passiert, wenn ein Schaden auftritt?

Sie melden ihn im Portal, per Telefon oder über das Formular unter Schaden melden. Wir beauftragen einen passenden Handwerksbetrieb und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

Wie erreiche ich Sie im Notfall?

Über die Notfallnummer 01579 2590987. Bei Gasgeruch zuerst das Gebäude verlassen und die 112 oder den Notruf des Gasversorgers anrufen.

Wie schnell reagieren Sie auf Anfragen?

An Werktagen antworten wir innerhalb von 24 Stunden.

Wie vergeben Sie Aufträge?

Bei größeren Maßnahmen holen wir mindestens drei Vergleichsangebote ein und legen sie der Gemeinschaft offen. Die Auftragssumme, ab der das gilt, legen wir im Verwaltervertrag fest.

Kommen Sie zu den Versammlungen?

Ja. Eigentümerversammlungen leiten wir persönlich vor Ort.

Portal und Datenschutz

Muss ich das Eigentümerportal nutzen?

Nein. Die Nutzung ist freiwillig. Telefon und E-Mail bleiben bestehen.

Was finde ich im Portal?

Dokumente, Protokolle, Abrechnungen, Vorgänge mit Status, Einladungen und Nachrichten an die Verwaltung. Mehr unter Eigentümerportal.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland: die Website bei STRATO, dazu Eigentümerportal und Verwaltungssoftware. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Wer sieht meine Daten im Portal?

Jeder Eigentümer sieht nur die Gemeinschaft und die Einheit, die ihn betrifft.