Verwalterwechsel in Frankfurt am Main

Hausverwalter wechseln in Frankfurt. Einfach und gut begleitet.

Ein neuer Verwalter ist ein Neuanfang für Ihre Gemeinschaft. Wir bereiten den Beschluss mit Ihnen vor, übernehmen alle Unterlagen geordnet und sind vom ersten Tag an persönlich für Sie da.

Was Ihre Gemeinschaft nach dem Wechsel erwartet.

Viele Eigentümergemeinschaften in Frankfurt wechseln den Hausverwalter, weil sie sich mehr Verlässlichkeit wünschen. Darauf können Sie sich bei uns verlassen:

Schnelle Antworten

Anfragen beantworten wir an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Sie haben einen festen Ansprechpartner.

Verständliche Abrechnungen

Die Jahresabrechnung erhalten Sie bis 30. Juni, mit Erläuterungen zu jeder Position.

Geplante Instandhaltung

Zwei Begehungen im Jahr und ein Instandhaltungsplan sorgen dafür, dass Ihr Haus in gutem Zustand bleibt.

Geprüfte Kosten

Bei der Übernahme prüfen wir Verträge für Energie, Versicherung und Wartung und zeigen Ihnen Alternativen.

So läuft der Verwalterwechsel in sechs Schritten.

Erstgespräch

Wir lernen Ihre Gemeinschaft und die offenen Themen kennen. Telefonisch, per Video oder vor Ort.

Objektanalyse und Angebot

Wir sehen uns Objekt, Unterlagen und Ausstattung an und erstellen ein transparentes Angebot.

Beschlussvorlage

Wir bereiten die Unterlagen für die Eigentümerversammlung vor, damit die Bestellung sauber beschlossen werden kann.

Beschluss in der Versammlung

Die Eigentümer beschließen die Bestellung. Das geht auch in einer außerordentlichen Versammlung. Eine Abberufung des bisherigen Verwalters ist jederzeit möglich.

Übergabe

Unterlagen, Konten und Schlüssel gehen geordnet von der bisherigen Verwaltung auf uns über. Wir dokumentieren den Stand.

Start mit Vertrags-Check

Wir prüfen laufende Verträge der Gemeinschaft und legen der Versammlung konkrete Alternativen vor, wo es sich lohnt.

Wer was übernimmt.

Was Sie selbst tun

Verwaltungsbeirat informieren
Eine Versammlung beantragen oder die Einladung abstimmen
Kontakt zu uns aufnehmen

Was wir übernehmen

Beschluss-Sammlung und Teilungserklärung
Abrechnungen und Kontoauszüge
Laufende Verträge und Pläne
Schlüssel
Stand der Erhaltungsrücklage

Laufzeit

Was mit dem bisherigen Verwaltervertrag passiert.

Die Bestellung eines Verwalters kann durch Beschluss jederzeit widerrufen werden. Der Verwaltervertrag endet nach einer Abberufung spätestens sechs Monate später. Verträge dürfen höchstens fünf Jahre laufen, nach der Erstbestellung höchstens drei Jahre. Ihren Vertrag schauen wir gern gemeinsam mit Ihnen an. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Fragen zum Verwalterwechsel.

Wer entscheidet über den Wechsel?

Die Eigentümerversammlung. Der Verwalter wird durch Beschluss bestellt. Wir bereiten die Unterlagen vor, die Entscheidung treffen die Eigentümer.

Wie lange dauert ein Wechsel?

Das hängt vom Termin der Versammlung und von der Übergabe ab. In der Regel können wir wenige Wochen nach dem Beschluss starten.

Muss dafür eine außerordentliche Versammlung stattfinden?

Nicht zwingend. Der Beschluss kann auch in der nächsten ordentlichen Versammlung gefasst werden. Wenn der Wechsel dringend ist, kann eine außerordentliche Versammlung sinnvoll sein.