Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Bei Reihenhaus-Gemeinschaften ist oft unklar, wer für Dach, Fassade oder Leitungen zahlt. Maßgeblich ist die Teilungserklärung. Wir legen die Regelungen übersichtlich dar und bereiten Beschlüsse vor, damit alle Eigentümer nach demselben Maßstab behandelt werden.
Gemeinsame Außenanlagen
Wege, Stellplätze, Grünflächen und Zäune liegen häufig in gemeinschaftlicher Hand. Wir holen Angebote für Pflege und Winterdienst ein und stellen die Kosten nachvollziehbar in der Jahresabrechnung dar.
Fachwerk und alte Substanz
Im Ortskern von Bergen verlangen alte Häuser besondere Sorgfalt. Wir ziehen bei Sanierungen früh Fachleute hinzu und klären, welche Auflagen gelten können, bevor die Gemeinschaft entscheidet.